Unterauftragsverarbeiter — Kategorien
Stand: 25. September 2026 · Version 1.1
Diese Übersicht gehört zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie zeigt, welche Kategorien von Dienstleistern GAIO einsetzt, welche Daten sie erhalten und wo sie verarbeitet werden. Die Namen der Dienstleister erhalten Kunden auf Anfrage.
Liste mit Namen und Änderungen
Liste mit Namen. Die jeweils aktuelle Liste mit Namen und Sitz der Unterauftragsverarbeiter erhalten Kunden jederzeit, auch schon vor Vertragsschluss, auf Anfrage an info@thesmashery.de unverzüglich in Textform. Als genehmigt gelten die Unterauftragsverarbeiter dieser Liste bei Vertragsschluss sowie die danach im Verfahren nach § 12 AVV hinzugekommenen. Diese öffentliche Übersicht nennt nur Kategorien.
Änderungen. GAIO kündigt das Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters vorher in Textform an, etwa per E-Mail an die in GAIO hinterlegte Adresse des Inhabers der Organisation; Fristen, Widerspruch und Folgen regelt § 12 AVV.
So ist die Übersicht zu lesen
- Unterauftragsverarbeiter verarbeiten Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung von GAIO und sind vertraglich auf Datenschutzpflichten verpflichtet, die denen des AVV entsprechen.
- Eigenverantwortliche Empfänger verarbeiten Daten, die sie erhalten, nach ihren eigenen Bedingungen und für eigene Zwecke. Sie sind keine Unterauftragsverarbeiter.
- EU bedeutet: Server in der EU. Die Web-Anwendung, die Datenbank mit Dateispeicher und der Sprachdienst für KI-Anrufe laufen auf Servern in der EU.
- Drittland bedeutet: Daten werden auch außerhalb der EU und des EWR verarbeitet, insbesondere in den USA, oder der Dienstleister hat dort seinen Sitz. Grundlage ist dann der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für nach dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) zertifizierte Empfänger (Art. 45 DSGVO) oder es sind die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) vereinbart.
- Einzelne Dienstleister verarbeiten auch Daten, für die GAIO selbst verantwortlich ist, etwa Nutzerkonten oder Fehlerprotokolle. Diese Verarbeitungen beschreibt die Datenschutzerklärung.
Unterauftragsverarbeiter
| Kategorie | Zweck / Leistung | Datenarten | Ort und Garantie |
|---|---|---|---|
| Hosting- und Infrastrukturdienstleister | Betrieb der Web-Anwendung und des Sprachdienstes für KI-Anrufe, Serverfunktionen, Auslieferung, zeitgesteuerte Aufgaben, Verwaltung von Zugangsschlüsseln, Betriebsprotokolle | Alle bei der Nutzung übertragenen Daten einschließlich hochgeladener Dateien, IP-Adressen und Server-Protokolle; bei KI-Anrufen Gesprächsdaten während des Gesprächs (flüchtig) | EU; Auslieferung über ein weltweites Netz und einzelne Betriebsprotokolle auch im Drittland (insbesondere USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), teils ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Datenbank- und Speicherdienst | Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher, Echtzeit-Aktualisierung; Versand von E-Mails zum Zurücksetzen des Passworts | Sämtliche in GAIO gespeicherten Daten und Dateien, Nutzerkonten | EU; Dienstleister mit Sitz im Drittland, Zugang über ein weltweites Netz: Standardvertragsklauseln |
| Anbieter von KI-Modellen | GAIO AI; Gesprächsführung und Auswertung bei KI-Anrufen; Auslesen von Plattformabrechnungen; Einordnung technischer Fehler | Fragen und Gesprächsverlauf von GAIO AI mit den dafür abgefragten Daten der Organisation; Gesprächsaudio (live), Anweisungen und Transkripte von KI-Anrufen; vollständige Abrechnungsdokumente; bereinigte Fehlertexte | Drittland (insbesondere USA): Standardvertragsklauseln |
| Telefonie-Dienstleister | Verbindungsaufbau für KI-Anrufe, Rufnummern, Übertragung des Gesprächsaudios, Weiterleitung von Rückrufen | Rufnummern, Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, Status), Gesprächsaudio live ohne Aufzeichnung | Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), ergänzend Standardvertragsklauseln |
| E-Mail-Versanddienstleister | Versand von E-Mails aus GAIO, etwa Einladungen, Partnerrechnungen und Systemnachrichten; Zustellmeldungen | Empfänger, Absender, Betreff, Inhalt und Anhänge, Zustellereignisse | Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Dienstleister für die Datenerhebung aus öffentlichen Quellen (nur bei einem von GAIO bereitgestellten Zugang) | Gebietssuche: Ausführung von Suchprogrammen und Netzzugang für Abrufe bei Lieferplattformen | Suchparameter (Postleitzahlen, Koordinaten); zurückgelieferte Betriebsdaten, z. B. Name, Anschrift, Bewertungen | EU; Unterauftragnehmer auch im Drittland (u. a. USA): Standardvertragsklauseln |
| Karten- und Geodatendienst | Routenberechnung; Adresssuche für die Startadresse einer Route | Koordinaten der Routenstopps, eingegebene Startadresse | Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Entwicklungs- und Fehleranalysewerkzeuge | Verwaltung des Programmcodes; KI-gestützte Entwicklung, Wartung und Fehleranalyse; soweit eingerichtet, Bearbeitung bereinigter technischer Aufgaben | Programmcode und bereinigte Fehlerdaten; bei Wartungsarbeiten im Einzelfall Daten aus dem Produktivsystem, die zur Fehlerbehebung eingesehen werden | Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF) bzw. Standardvertragsklauseln |
Eigenverantwortliche Empfänger
Diese Empfänger erhalten Daten, verarbeiten sie aber als eigene Verantwortliche nach ihren Bedingungen. Sie sind keine Unterauftragsverarbeiter.
| Kategorie | Zweck | Datenarten | Ort und Garantie | Rolle |
|---|---|---|---|---|
| Karten- und Geodatendienst für Suche und Anreicherung | Gebietssuche und Anreicherung von Betriebsdaten, Adressauflösung; Abruf serverseitig auf Veranlassung des Kunden | Betriebsnamen und Anschriften, Anschriften von Leads und Standorten, Koordinaten | Drittland (u. a. USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), Standardvertragsklauseln | Eigenverantwortlich nach den Bedingungen des Anbieters |
| Kartendienst für die Kartenanzeige | Laden von Kartendaten im Browser; Ereignisse, die der Anbieter für Authentifizierung und Abrechnung benötigt (die Leistungs-Telemetrie ist abgeschaltet) | IP-Adresse, Browser- und Sitzungsangaben | Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF) | Eigenverantwortlich |
Dienstleister für Daten, für die GAIO selbst verantwortlich ist
Dieser Dienstleister erhält keine Daten, die GAIO im Auftrag der Kunden verarbeitet. Er ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne des AVV; § 12 AVV gilt für ihn nicht. Die Verarbeitung beschreibt die Datenschutzerklärung.
| Kategorie | Zweck | Datenarten | Ort und Garantie | Rolle |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsdienstleister | Abschluss von Abonnements, Kauf von Credit-Paketen, Zahlungsabwicklung, Rechnungen, Kundenportal | Firmenname, Rechnungsanschrift, Kontakt-E-Mail, Kennung der Organisation, Abo- und Kaufdaten; Zahlungsdaten gibt der Kunde direkt beim Zahlungsdienstleister ein; keine Inhalte aus der Organisation | EU, auch Drittland (USA): Angemessenheitsbeschluss (DPF), ergänzend Standardvertragsklauseln | Teils Auftragsverarbeiter von GAIO für die eigene Vertragsabwicklung, teils eigenverantwortlich, etwa für Betrugsprävention und Finanzvorschriften |
Vom Kunden selbst genutzte Dienste und Links
- Eigenes Konto für die Datenerhebung: Hinterlegt der Kunde einen eigenen Zugangsschlüssel für einen Dienst zur Datenerhebung aus öffentlichen Quellen, laufen die Suchprogramme über sein Konto. Der Dienst verarbeitet die Daten dann nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienst und rechnet direkt mit ihm ab. GAIO speichert den Schlüssel verschlüsselt.
- Kontaktlinks (E-Mail, Messenger, Telefon-App): Kontaktlinks in GAIO öffnen das E-Mail-Programm, einen Messenger oder das Telefon des Nutzers, teils mit Rufnummer und vorbereitetem Text im Link. Die Nachricht versendet der Nutzer selbst über den jeweiligen Anbieter; GAIO versendet keine Akquise-E-Mails.
- Navigation: Navigationslinks der Routenplanung öffnen eine Navigations-App mit den Zielen der Route. Die Daten erhält der jeweilige Anbieter erst, wenn der Nutzer den Link öffnet, und verarbeitet sie nach seinen eigenen Bedingungen.
Weitere Abrufe und eingebundene Inhalte
Serverseitige Abrufe ohne Übermittlung personenbezogener Daten. Bei diesen Abrufen übermittelt GAIO keine Daten betroffener Personen, sondern nur Suchgebiete bzw. Seitenaufrufe:
- Lieferplattformen: Abruf öffentlicher Angebotsseiten; übermittelt werden nur Postleitzahlen bzw. Koordinaten der Abfragepunkte.
- Öffentliche Kartendaten: nur Abfragen von Gebietsgeometrien für den internen Datenbestand.
- Websites von Betrieben: Abruf öffentlich zugänglicher Seiten für die Suche nach Kontakt-E-Mail-Adressen und Logos.
Im Browser geladene Logos. Logos von Betrieben lädt der Browser in einzelnen Ansichten direkt von den Bildservern, über die die jeweilige Lieferplattform ihre Bilder bereitstellt. Diese erhalten dabei die IP-Adresse und die üblichen Anfragedaten des Browsers.