KI in GAIO – Transparenzhinweise
Stand: 25. September 2026 · Version 1.1
Hier erfahren Sie, wo GAIO künstliche Intelligenz (KI) einsetzt, wofür und wo die Grenzen liegen. „GAIO“ bezeichnet in diesen Hinweisen auch den Anbieter der Plattform, The Smashery (Impressum). Die Hinweise ergänzen die Datenschutzerklärung, die AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag.
1. Überblick
Kurz gesagt: KI liest, formuliert und spricht in GAIO. Aktionen, die GAIO AI vorschlägt, werden erst nach Bestätigung durch einen Menschen ausgeführt. Beträge in Abrechnungen berechnet GAIO mit fester Rechenlogik, nicht mit KI. Bei KI-Anrufen legt ein fester Eröffnungssatz offen, dass eine KI spricht.
| Bereich | Wofür | Wer es nutzt |
|---|---|---|
| GAIO AI (Assistenz) | Fragen zu den Daten Ihrer Organisation beantworten, Funktionen erklären, Aktionen als Vorschlag vorbereiten | Mitglieder Ihrer Organisation |
| KI-Anrufe | Telefongespräche mit Gastronomiebetrieben führen und anschließend auswerten | Ihre Organisation, sofern die Funktion freigeschaltet ist |
| Abrechnungen lesen | Werte aus Abrechnungen bestimmter Lieferplattformen (PDF) auslesen | Ihre Organisation beim Hochladen oder erneuten Lesen einer Abrechnung |
| Fehleranalyse und Entwicklung | Technische Fehler einordnen, Programmcode prüfen und verbessern | nur GAIO intern |
GAIO nutzt dafür KI-Modelle spezialisierter Anbieter, die über deren Schnittstellen eingebunden sind. Ohne KI arbeiten unter anderem die Berechnung von Provisionen, Auszahlungen und Umsatzsteuer, das Lesen anderer Belege wie Lieferantenrechnungen, der Support im Hilfe-Bereich und die Prüfung, ob eine kostenlose Testphase gewährt wird.
2. Rollen nach der KI-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, KI-VO) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen:
- GAIO als Anbieter: GAIO AI, der Agent für KI-Anrufe und das Lesen von Abrechnungen sind KI-Systeme, die GAIO unter eigenem Namen bereitstellt (Art. 3 Nr. 3 KI-VO). Die zugrunde liegenden Modelle stammen von spezialisierten Anbietern; diese sind Anbieter der KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
- Ihre Organisation als Betreiber: Wer diese Funktionen in eigener Verantwortung beruflich nutzt, etwa Anrufkampagnen startet, ist Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO).
- GAIO als Betreiber: Für interne Fehleranalyse und Entwicklung nutzt GAIO KI selbst.
Nach Art. 4 KI-VO treffen Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz der Personen, die mit KI-Systemen umgehen. Diese Hinweise und die Erläuterungen in der Anwendung unterstützen Ihre Organisation dabei.
Datenschutzrechtlich verarbeitet GAIO die Inhalte Ihrer Organisation, darunter Anfragen an GAIO AI, Anrufdaten und Transkripte sowie hochgeladene Abrechnungen, als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die interne Fehleranalyse ist GAIO selbst Verantwortlicher (Datenschutzerklärung).
3. GAIO AI
GAIO AI beantwortet Fragen zu den Daten Ihrer Organisation, erklärt Funktionen und bereitet Aktionen vor, zum Beispiel einen Lead anlegen, ein Teammitglied einladen, eine Gebietssuche starten, eine Abrechnung senden oder eine Zahlung erfassen.
- Vorschlag statt Ausführung: Anlegen, Ändern und Auslösen erscheint zunächst als Vorschlagskarte. Ausgeführt wird nur, was ein Mensch ausdrücklich bestätigt.
- Nur mit Ihren Rechten: GAIO AI liest und handelt ausschließlich im Rahmen der Berechtigungen der fragenden Person. Jede Aktion prüft GAIO serverseitig erneut; auf welche Organisation sie sich bezieht, bestimmt GAIO, nie das Modell.
- Was an den Modellanbieter übermittelt wird: Ihre Frage, der bisherige Verlauf im geöffneten Browser-Tab, Name der Organisation, E-Mail-Adresse, Rolle und Berechtigungen der fragenden Person, die geöffnete Seite sowie, je nach Frage, Daten Ihrer Organisation, die GAIO für die Antwort ausliest, auch personenbezogene Daten wie Kontaktdaten von Leads oder Teammitgliedern. Vertrauliche Werte wie Bankverbindung oder Steuernummer werden auf Vorschlagskarten und danach im Verlauf maskiert; was Sie selbst in eine Frage schreiben, wird unverändert übermittelt.
- Was gespeichert wird: Den Gesprächsverlauf speichert GAIO nicht auf dem Server; er endet mit dem Browser-Tab. Serverseitig speichert GAIO je Anfrage Nutzungsdaten, die erzeugten Vorschläge und ein Protokoll ausgeführter Aktionen. Der Modellanbieter kann Anfragen und Antworten nach seinen Bedingungen für begrenzte Zeit aufbewahren, etwa zur Missbrauchserkennung.
- Im Betriebsmodus gesperrt: Solange GAIO im Rahmen von Support oder Wartung Einblick in Ihre Organisation nimmt, ist GAIO AI dort nicht nutzbar.
4. KI-Anrufe
Mit der Funktion KI-Anrufe führt ein KI-Agent im Auftrag Ihrer Organisation Telefongespräche mit Gastronomiebetrieben aus Ihrer Lead-Liste. Die Funktion steht nur zur Verfügung, wenn sie für Ihre Organisation freigeschaltet ist.
4.1 So läuft ein Anruf ab
- GAIO wählt über einen Telefonie-Dienstleister die Nummer des Betriebs, und zwar mit der Rufnummer, die GAIO Ihrer Organisation zugeteilt hat.
- Die Sprache beider Seiten wird live an ein Echtzeit-Sprachmodell durchgeleitet; der Agent antwortet mit synthetischer Stimme.
- Das Modell erhält die Vorgaben Ihrer Organisation (Firmenname, optional einen Agentennamen, Angebot, gewünschter Gesprächseinstieg) und vom Lead nur Betriebsname, Ort und Küche. Bei Rückrufen und Wiederaufnahmen erhält es zusätzlich Angaben zum vorigen Gespräch, bei Wiederaufnahmen auch einen Ausschnitt des früheren Transkripts.
- Im Gespräch kann der Agent Rückrufwünsche notieren, eine Rückmeldung durch einen Menschen anstoßen, einen Widerspruch gegen weitere Anrufe festhalten und das Gespräch beenden.
- Nach dem Auflegen wertet ein weiteres KI-Modell das Transkript aus. Zusammenfassung, Ergebnis und Hinweise überträgt GAIO bei Anrufen zu einem Lead in Ihr CRM.
Rückrufe auf die Nummer Ihrer Organisation nimmt der Agent nur entgegen, wenn KI für eingehende Anrufe freigeschaltet ist; er stellt sich dann ebenfalls als KI-Assistenz vor. Andernfalls hört die anrufende Person eine Ansage mit dem Namen Ihrer Organisation und wird weitergeleitet, oder der Rückruf wird notiert. Endet die Nutzung von KI-Anrufen, kann GAIO die Rufnummer nach einer Sperrzeit einer anderen Organisation zuteilen.
Die optionale Ausarbeitungshilfe für das Agentenprofil öffnet einen externen KI-Chatdienst in Ihrem eigenen Konto; GAIO übermittelt dabei keine Daten. Den Text, den Sie zurück einfügen, prüft GAIO ohne KI nach festen Regeln und übernimmt ihn erst nach Ihrer Bestätigung.
4.2 Offenlegung als KI (Art. 50 Abs. 1 KI-VO)
GAIO gibt dem Agenten für jedes Gespräch einen festen Eröffnungssatz vor, der offenlegt, dass eine KI spricht. Ausgehende Anrufe beginnen so:
„Guten Tag, hier ist {Agentenname}, die KI-Assistenz von {Firma}. Ich rufe wegen {Anlass} an. Haben Sie einen kurzen Moment?“
- Ohne Agentennamen beginnt der Satz mit „Guten Tag, hier spricht die KI-Assistenz von {Firma}.“; in der Du-Form mit „Hallo“.
- Bei Rückrufen und Wiederaufnahmen stellt sich der Agent ebenfalls als „KI-Assistenz von {Firma}“ vor.
- Testanrufe beginnen zusätzlich mit „Dies ist ein Testanruf.“
- Kunden können diesen Satz weder entfernen noch ändern. Festgelegt werden nur Firmenname, optional der Agentenname, die Anrede (Sie oder Du) und die Art des Anlasses; Ihr gewünschter Einstieg folgt erst nach der Begrüßung.
- Der Eröffnungssatz ist dem Agenten verbindlich vorgegeben; bis er gesprochen ist, lässt GAIO keine Unterbrechung durch den Gesprächspartner zu. Wie bei jedem KI-System lassen sich Abweichungen im Einzelfall nicht vollständig ausschließen.
- Der Agent ist angewiesen, auf Nachfrage ehrlich zu sagen, dass er eine KI ist, und sich nie als Mensch auszugeben.
4.3 Schutzfunktionen
- Angerufen wird immer mit der Rufnummer Ihrer Organisation; die Rufnummernanzeige wird nie unterdrückt.
- Nur deutsche Rufnummern; Sonder- und Premiumrufnummern sind gesperrt. Kampagnen rufen standardmäßig nur Festnetznummern an.
- Anrufe nur innerhalb plattformweiter Anrufzeiten (derzeit montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr deutscher Zeit); Ihre Organisation kann engere Zeiten festlegen. Geprüft wird auch unmittelbar vor dem Wählen.
- Begrenzte Zahl von Versuchen je Nummer und Kampagne; eine bereits erreichte Nummer ruft eine neue Kampagne erst nach einem Mindestabstand an.
- Leads mit Kontaktsperre, gesperrte Nummern und Betriebe, die bereits Partner sind oder abgelehnt haben, sortiert GAIO vor dem Start aus.
- Widerspruch: Hält der Agent im Gespräch fest oder erkennt die Auswertung danach, dass die angerufene Person nicht mehr angerufen werden möchte, sperrt GAIO die Nummer umgehend für Ihre Organisation, markiert den Lead als „nicht kontaktieren“ und storniert offene Anrufe an diese Nummer. Eine Sperre für alle GAIO-Kunden richtet GAIO auf Wunsch der angerufenen Person ein. Eine im Gespräch ausgelöste Sperre kann nur GAIO aufheben. In Testanrufen führt ein Widerspruch nicht zu einer Sperre.
- Keine starre Zeitgrenze für echte Gespräche; technische Schutzmechanismen beenden Gespräche aber bei längerer Stille, bei Endlosschleifen, bei nicht erreichbaren Zielen und beim Erreichen einer technischen Höchstdauer.
- Testanrufe dauern derzeit höchstens 10 Minuten und erzeugen keine Einträge im CRM; je Organisation sind derzeit pro Kalendermonat drei Testanrufe kostenlos möglich. Maßgeblich für Kontingente und Preise sind die AGB.
- GAIO kann KI-Anrufe plattformweit vorübergehend anhalten, soweit Sicherheit, Rechtskonformität, Missbrauchsabwehr oder technische Störungen dies erfordern. Ihre Organisation kann eigene Kampagnen jederzeit pausieren oder stoppen.
4.4 Keine Tonaufzeichnung, Transkripte und Speicherung
- Keine Tonaufzeichnung: Weder GAIO noch der Telefonie-Dienstleister zeichnen Gespräche auf; die Sprache wird nur live durchgeleitet. Die optionale Speicherung beim Modellanbieter ist deaktiviert; der Modellanbieter kann nach seinen Bedingungen Daten zur Missbrauchserkennung für begrenzte Zeit aufbewahren. Ob davon auch Tondaten umfasst sind, geht aus seinen Angaben nicht hervor.
- Transkripte: Das Gespräch wird für beide Seiten wörtlich verschriftlicht, in GAIO gespeichert und ausgewertet. In der Anwendung einsehen können es nur Mitglieder Ihrer Organisation mit den nötigen Berechtigungen. Der Wortlaut wird nach Ablauf der im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Standardfrist automatisch geleert; die Zusammenfassung bleibt erhalten. Einzelheiten, auch zu Änderungen der Frist, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Weitere Anrufdaten wie Zusammenfassung, Ergebnis, Rufnummern, Zeitpunkte und Dauer, Rückrufwünsche, Sperrvermerke und CRM-Einträge bleiben Teil der Daten Ihrer Organisation; Sperrvermerke bleiben bestehen, solange die Sperre wirken soll. Die Speicherdauer richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Löschen: Einzelne Anrufe oder Zusammenfassungen können Sie in der Anwendung nicht selbst löschen; das Löschen eines Leads entfernt die zugehörigen Anrufdaten nicht. Benötigen Sie eine Löschung, etwa weil eine angerufene Person sie verlangt, führt GAIO sie auf Ihre Weisung aus.
- Telefonie: Der Telefonie-Dienstleister verarbeitet Rufnummern und Verbindungsdaten (etwa Zeitpunkt, Dauer, Status) auch in Drittländern, insbesondere in den USA, auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (EU-US Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln.
4.5 Verantwortung Ihrer Organisation
GAIO stellt die Werkzeuge bereit. Wen Ihre Organisation anruft und mit welchem Anliegen, entscheidet sie selbst und verantwortet es:
- Werberecht: Werbeanrufe bei Unternehmen setzen nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG mindestens eine mutmaßliche Einwilligung voraus. Dafür genügt nach der Rechtsprechung in der Regel nicht, dass ein Betrieb zur Zielgruppe gehört oder seine Rufnummer veröffentlicht hat; es müssen konkrete Umstände für ein tatsächliches Interesse gerade an Ihrem Angebot sprechen, und die Beweislast liegt bei Ihnen. Ob KI-Anrufe als „automatische Anrufmaschine“ im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gelten, ist gerichtlich nicht geklärt; dann wäre auch gegenüber Unternehmen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich. GAIO sagt nicht zu, dass KI-Anrufe ohne Einwilligung zulässig sind. Prüfen und dokumentieren Sie die Grundlage für jeden Anruf.
- Datenschutz: Für die Daten der Angerufenen ist Ihre Organisation Verantwortlicher. Sie informiert betroffene Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO und weist spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich, verständlich und getrennt von anderen Informationen auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO hin. Der feste Eröffnungssatz enthält den KI-Hinweis, aber keine Datenschutzinformationen und keinen Hinweis auf die Transkription. Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, prüft Ihre Organisation.
- Kein Auftreten als reale Person: Agentenname und Gesprächsvorgaben dürfen nicht den Eindruck erwecken, eine bestimmte reale Person spreche. Angebote, die der Agent nennt, müssen zutreffen.
- Testanrufe nur an eigene Rufnummern Ihres Unternehmens oder des Mitglieds, das den Testanruf startet, nie an Leads oder sonstige Dritte. GAIO prüft nicht, wem die Nummer gehört.
Bei Verstößen kann GAIO KI-Anrufe für Ihre Organisation sperren. Die vertraglichen Einzelheiten, auch die Freistellung bei Ansprüchen Dritter, regeln die AGB.
5. Lesen von Plattformabrechnungen
- Laden Sie eine Abrechnung einer Lieferplattform hoch, deren Format GAIO mit KI ausliest, übermittelt GAIO die PDF-Datei an ein KI-Modell. Es liest daraus Bestellungen, Gebühren und Auszahlungsangaben als strukturierte Werte aus. Scheitert das Auslesen oder fällt die Qualitätsprüfung auf, übermittelt GAIO die Datei erneut, gegebenenfalls an ein anderes Modell; ebenso, wenn Sie oder GAIO eine Abrechnung erneut lesen lassen.
- Andere Belege, etwa Lieferantenrechnungen, liest GAIO ohne KI.
- Gerechnet wird ohne KI: Provisionen, Auszahlungen, Umsatzsteuer und Partnerabrechnungen berechnet GAIO aus den gelesenen Werten mit fester, nachvollziehbarer Rechenlogik. Bei Abweichungen oder bei Positionen, die sich nicht zuordnen lassen, markiert GAIO die Abrechnung zur Prüfung, statt Werte stillschweigend zu verwerfen.
- Die Original-PDF bleibt im Bereich Ihrer Organisation gespeichert, sodass Sie die gelesenen Werte jederzeit mit dem Beleg vergleichen können.
6. Interne Fehleranalyse und Entwicklung
Tritt ein technischer Fehler auf, kann GAIO die Fehlermeldung von einem KI-Modell einordnen lassen. Übermittelt wird nur der bereinigte Fehlertext mit technischen Angaben; Zugangsdaten werden vorher automatisch entfernt, E-Mail-Adressen gekürzt, Organisation und betroffene Person nicht gezielt übermittelt. Freie Fehlertexte können vereinzelt Angaben wie Namen oder Firmenbezeichnungen enthalten. Das Ergebnis ist ein Vorschlag für GAIO und ändert nichts an Ihren Daten.
Für Entwicklung, Fehlersuche und Wartung setzt GAIO außerdem KI-gestützte Entwicklungswerkzeuge ein. Verarbeitet werden in erster Linie Programmcode und bereinigte Fehlerdaten; bei Wartungsarbeiten können im Einzelfall auch Betriebsdaten der Plattform einbezogen werden. Betrifft das Daten Ihrer Organisation, geschieht es im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
7. Menschliche Aufsicht
- GAIO AI: Aktionen werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch einen Menschen ausgeführt.
- Abrechnungen: Beträge entstehen mit fester Rechenlogik; Auffälligkeiten führen zur Prüfung; das Original bleibt zum Abgleich erhalten.
- KI-Anrufe: Transkripte (bis zu ihrer Löschung), Zusammenfassungen und Ergebnisse sind für berechtigte Mitglieder Ihres Teams einsehbar; im CRM stehen sie als „Zusammenfassung (KI-Anruf)“. Die Auswertung stuft einen Lead nur vorwärts ein; als „abgelehnt“ nur bei hoher Sicherheit, sonst entsteht ein Prüfauftrag. Ihr Team kann Stufen und Wiedervorlagen jederzeit anpassen und Kampagnen pausieren oder stoppen.
- Fehleranalyse und Entwicklung: Codeänderungen, die ein Entwicklungswerkzeug vorschlägt, übernimmt GAIO nur nach automatischen Tests und, außer bei geringem Risiko, nach Freigabe durch einen Menschen.
8. Grenzen der KI
- KI-Ausgaben können falsch, unvollständig oder veraltet sein. Der Agent kann Gesprächspartner missverstehen, Transkripte können Hör- und Schreibfehler enthalten, und beim Lesen von Belegen können Werte falsch erkannt werden.
- KI in GAIO gibt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. KI-Ausgaben sind Arbeitshilfen; geschäftlich, steuerlich oder rechtlich relevante Entscheidungen prüfen Sie selbst.
- Die Haftung richtet sich nach den AGB.
9. Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
KI trifft in GAIO keine Entscheidungen, die gegenüber Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO).
Eine automatisierte Entscheidung ohne KI gibt es bei der kostenlosen Testphase: Zum Schutz vor Missbrauch, insbesondere mehrfach genutzten Testphasen, bewertet GAIO Registrierungen und Organisationen mit einem regelbasierten Punkteverfahren, auch im Abgleich mit Firmen-, Adress- und Kontaktangaben aus anderen Kundenorganisationen; dieser Abgleich dient allein dem Missbrauchsschutz. Bei einem hohen Punktwert sperrt das Verfahren die kostenlose Testphase automatisch. Die Plattform ist dann bis auf wenige Bereiche (etwa Abo-Verwaltung und Credit-Kauf) gesperrt, bis ein bezahltes Abonnement abgeschlossen wird oder GAIO die Sperre nach einer Überprüfung aufhebt. Ihre Daten bleiben erhalten; einen Export Ihrer Daten erhalten Sie auch während der Sperre auf Anfrage.
Überprüfung durch einen Menschen: Sie können verlangen, dass ein Mensch eine solche Sperre überprüft, Ihren Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten (Art. 22 Abs. 3 DSGVO), per E-Mail an info@thesmashery.de oder über den Hilfe-Bereich in der Anwendung. Logik, Tragweite und Rechtsgrundlagen beschreibt die Datenschutzerklärung.
Die Einstufung von Leads nach einem KI-Anruf ist eine Arbeitshilfe, die Ihr Team prüfen und ändern kann (siehe Abschnitt 7).
10. Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2 KI-VO)
Art. 50 Abs. 2 KI-VO verlangt, dass synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, soweit technisch möglich, in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Davon zu unterscheiden ist die Information im Gespräch nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO (Abschnitt 4.2).
- Maschinenlesbare Kennzeichnung: Die synthetische Stimme des Agenten, Antworten von GAIO AI sowie Zusammenfassungen von KI-Anrufen kennzeichnet GAIO derzeit nicht maschinenlesbar, etwa durch ein Wasserzeichen oder Metadaten. Wir prüfen die Umsetzung, auch für die Übertragung über das Telefonnetz, und aktualisieren diese Seite, sobald eine Kennzeichnung eingeführt ist.
- Sichtbare Bezeichnungen: Antworten von GAIO AI erscheinen nur im Assistenzbereich mit der Bezeichnung „GAIO AI“; Zusammenfassungen von KI-Anrufen stehen im CRM als „Zusammenfassung (KI-Anruf)“. Das ist keine maschinenlesbare Kennzeichnung im Sinne von Art. 50 Abs. 2 KI-VO.
- Abrechnungen: Das Lesen von Abrechnungen erzeugt keine neuen Inhalte, sondern überträgt Werte aus dem vorhandenen Beleg in Datenfelder.
11. Datenschutz und Training
- Inhalte Ihrer Organisation verwendet GAIO nicht zum Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen, es sei denn, Sie weisen dies ausdrücklich an.
- GAIO darf Nutzungs- und Betriebsdaten sowie Daten, die es zuvor anonymisiert oder so zusammengefasst hat, dass kein Rückschluss auf Ihre Organisation oder einzelne Personen möglich ist, zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Funktionen (auch der KI-Funktionen), für Statistik und zur Sicherheit verwenden. Die Anonymisierung von Daten, die GAIO in Ihrem Auftrag verarbeitet, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Nach Angaben der Modellanbieter werden Daten, die über deren Schnittstellen übermittelt werden, standardmäßig nicht zum Training ihrer Modelle verwendet.
- Modellanbieter und Telefonie-Dienstleister verarbeiten Daten in der EU bzw. in Drittländern, insbesondere in den USA, auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (EU-US Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln.
- Empfänger, Rechtsgrundlagen und Drittlandübermittlungen stehen in der Datenschutzerklärung, die Kategorien der eingesetzten Dienstleister in der Übersicht der Unterauftragsverarbeiter, die Verarbeitung im Auftrag Ihrer Organisation im Auftragsverarbeitungsvertrag.
12. Fragen und Probleme melden
- Kunden: im Hilfe-Bereich von GAIO oder per E-Mail an info@thesmashery.de.
- Angerufene Betriebe: Wer nicht mehr angerufen werden möchte, kann das direkt im Gespräch sagen; der Widerspruch gilt gegenüber dem anrufenden Unternehmen. Fragen zu einem Anruf richten Sie an das Unternehmen, das im Eröffnungssatz genannt wird. Eine Sperre Ihrer Rufnummer für KI-Anrufe aller GAIO-Kunden richtet GAIO auf Wunsch ein: info@thesmashery.de.
- Aufsicht: Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Transparenzpflichten der KI-Verordnung ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde siehe die Datenschutzerklärung.
13. Änderungen
Ändern sich KI-Funktionen, Modelle oder Anbieter, aktualisieren wir diese Hinweise und erhöhen die Version. Maßgeblich ist die oben angegebene Fassung.
Diese Hinweise dienen der Information nach der KI-Verordnung und der DSGVO. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie; Leistungsumfang, Preise, Kontingente und Haftung richten sich ausschließlich nach den AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.